In jedem Gottesdienst wird er durch die Kirchenbankreihen gereicht und sammelt vor allem Münzgeld: der "Klingelbeutel".
Doch was passiert mit diesem "Klingelgeld"? Für wen ist es und: wer bestimmt darüber, wofür es verwendet werden soll?
Offiziell trägt der Klingelbeutel die Bezeichnung "Diakoniekollekte" - und damit wird bereits der Bestimmungszweck ausgesprochen: Es ist Spendengeld, das allein für diakonische Zwecke benutzt werden darf und mit dem Menschen unserer Gemeinde in Notsituationen geholfen werden kann. Über die Zuweisung entscheidet das Presbyterium bzw. bei kleinen diakonische Unterstützungen die Pfarrerin/der Pfarrer.
Das Sammeln von Spendengeldern gründet sich in den Briefen des Apostel Paulus: Röm.15,25-29; 1. Kor.16,1-3.
Die Diakoniekollekte ermöglicht somit diakonisches Handeln in der Gemeinde, im Kirchenkreis und in der Landeskirche.
Unter Diakonie versteht man im kirchlichen Bereich den Dienst am Nächsten. Dieser Dienst gründet sich in dem Liebesgebot, das Jesus Christus seinen Nachfolger/Innen aufgegeben hat. Somit ist jede Kirchengemeinde zum Dienst am Nächsten durch Christus beauftragt und ist Diakonie eines der Wesensmerkmale der Kirche.

